12. Gemeindefinanzen
Ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Wirtschaft sind die öffentlichen Finanzen. Steuern und Abgaben, Haushaltspläne und finanzielle Anreize, öffentliche Aufträge und Investitionen, Geld- und Kreditpolitik müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass sie politischen Zielsetzungen dienen.
Die Gemeindefinanzen sind Teil der öffentlichen Finanzen. Insoweit steht auch der Rat der Gemeinde in der Verantwortung.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer sollen maximal der Höhe des Landesdurchschnitts entsprechen.
Der jetzige Gewerbesteuerhebesatz berücksichtigt ausreichend die Interessen der Betriebe.
Beiträge und Gebühren sind nach den geltenden Satzungen zu erheben. Dabei sind die Abwassergebühren kostendeckend festzusetzen. Einer Entbindung von der Abwassereinleitungspflicht einzelner Betriebe wird die SPD auch weiterhin nicht zustimmen.
Investitionen müssen die Infrastruktur verbessern, um qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, ökologisch sinnvolle Maßnahmen auf den Weg bringen und für mehr Lebensqualität in der Gemeinde sorgen. Sie sollen auf keinen Fall nur dem einzelnen Vorteile bringen, sondern der Allgemeinheit dienen.
Der finanzielle Spielraum für den Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden muss fair gegeneinander abgewogen werden. Der Kreisumlagehebesatz ist unter Beachtung dieses Grundsatzes festzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit muss eventuellen Folgekosten gewidmet werden.